Finanzen & Steuern

Das neue BGH-Urteil ist ein Schock für die Versicherungsbranche: Millionen Lebensversicherungen sind fehlerhaft!

Was die meisten Deutschen nicht wissen:
Millionen Versicherungsnehmer bekommen dank Entschädigungs-Hintertür bis zu 150% ihrer Beiträge zurück

Lesezeit: 3 min | Artikel von: Dr. Jürgen Stahl

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs ermöglicht die Rückabwicklung von Millionen fehlerhafter Lebens- und Rentenversicherungen, sowie Riester-Renten. Die Versicherungen sind somit dazu verpflichtet, die eingezahlten Beiträge, mitsamt einer hohen Verzinsung, an die Versicherungsnehmer zurückzuerstatten.

BGH-Urteil: Dieser Fehler bringt bares Geld!

Große Medien wie Focus, Finanztip und Handelsblatt berichteten bereits über das Sensations-Urteil: Wegen einer Entscheidung des obersten Gerichts der Bundesrepublik Deutschland, dem Bundesgerichtshof (BGH), können Versicherte mit Lebensversicherungen ihr Geld aus kapital- und fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen, sowie Riester-Renten zurückbekommen. Betroffen sind mehrere Millionen Verträge.

Kostenfreie Vertragsprüfung auch ohne Rechtschutz und Anwalt

Versicherte müssen, um sich dieses Geld zu sichern, nicht zum Anwalt gehen. Es kommt noch besser: Sie können die Vertragsunterlagen kostenlos überprüfen lassen, nicht einmal Kosten für eine Erstberatung fallen an. Eine Rechtsschutzversicherung wird nicht benötigt.

Gehört der Vertrag zu einem der mehreren Millionen Verträge, für die eine Entschädigung anfallen, wird auch die Höhe der Entschädigung ebenfalls kostenlos kalkuliert.

Es geht sogar so weit, dass für diesen gesamten Ablauf nur dann überhaupt Kosten entstehen, wenn das Versicherungsunternehmen diese Entschädigung auszahlt. Die Kosten berechnen sich dann anteilig am Mehrwert, den Versicherte zusätzlich im Vergleich zur Kündigung der Versicherung erhalten haben.

Auch bei gekündigten oder ausgelaufenen Verträgen

Wer also unzufrieden mit der Lebensversicherung ist, kann damit nicht verlieren. Auch Versicherten, deren Vertrag schon ausgelaufen ist, steht die lukrative Hintertür offen. Besonders kurios: Selbst, wenn man die Versicherung bereits vor Jahren gekündigt hat, steht einem die volle Entschädigung zu.

Weil bei der Entschädigung bis zu 150% der eingezahlten Beiträge ausgezahlt werden können, lohnt sich das sogar bei Verträgen mit einer hohen Garantieverzinsung.
Bestimmt fragen Sie sich, wie das sein kann. Das erklären wir Ihnen gern, wenn Sie noch ein wenig weiterlesen.

Tausende haben sich ihr Geld schon zurückgeholt

Millionen Deutsche sind enttäuscht von ihren Lebensversicherungen. Sie wollen einen Immobilienkredit abbezahlen, eine Weltreise machen oder sich den Traum vom Sportwagen erfüllen. Stattdessen ärgern sie sich darüber, dass ihr Geld in Lebensversicherungen „herumliegt“ und dort kaum Zinsen einbringt. Schließlich fallen die Renditen durch das inzwischen über Jahre gesunkene Zinsniveau immer geringer aus. Bei fast allen Verträgen mit hohem Garantiezins werden gar keine Überschussbeteiligungen mehr ausgezahlt.

Volkmer Behring, Familienvater und Hausbesitzer aus Hessen, hat zu Beginn seiner Ausbildung eine Lebensversicherung abgeschlossen, um im Alter genug Geld für den wohlverdienten Lebensabend zu haben. Doch was 1999 noch ein attraktives Angebot war, entpuppt sich in den letzten Jahren als schlechtes Investment. Behring hat dank des BGH-Urteils einen fünfstelligen Betrag zurückbekommen. Das Geld hat er genutzt um einen Immobilienkredit zu tilgen.

Holger und Sabine F. haben sich Anfang 2022 auch dafür entschieden, das Urteil zu nutzen und sich von ihrem unrentablen Verträgen lösen. Ihre Forderung wurde gänzlich ohne Gerichtsverfahren durchgesetzt. Am Ende ist eine Auszahlungssumme, die 39% höher war, als der von der Versicherung angegebene Rückkaufswert auf dem Konto der Eheleute eingegangen.

Machen Sie sich gern Ihr eigenes Bild. Vorher sollten Sie aber wissen, wie all diese Deutschen ihre unprofitablen Lebensversicherungen losgeworden sind.

… und wie ist das möglich?

Sie haben bestimmt schon darüber nachgedacht, Ihren Vertrag zu kündigen. Der geringe Rückkaufswert, den Ihnen die Versicherung dabei anbietet, ist meist geringer als die Summe der eingezahlten Beträge. Wenn Sie also kündigen, haben Sie Ihrer Lebensversicherung über Jahre oder gar Jahrzehnte Geld geliehen, von dem Sie nur einen Bruchteil zurück bekommen.

Dennoch werden erstaunliche 48% der abgeschlossenen Lebensversicherungen vor dem vertraglichen Ablauf gekündigt.

Was sie wissen sollten: Die Entschädigungs-Hintertür hat mit der Kündigung der Lebensversicherung nichts zu tun. Ganz im Gegenteil: Der Weg, auf den sich das BGH-Urteil bezieht, bringt Versicherungsnehmern bis zu 150% der eingezahlten Beiträge zurück. Selbst für Verträge, die bereits gekündigt wurden oder ausgelaufen sind, öffnet das BGH-Urteil eine äußerst lukrative Hintertür, die mit keinem Risiko verbunden ist. Um zu überprüfen, ob auch Sie einen Anspruch auf die Entschädigung haben, müssen sie keinen einzigen Cent und nur 10 Minuten Ihrer Zeit investieren.

BGH-Urteil ermöglicht Widerrufsjoker

Wegen fehlerhafter AGB bei Lebensversicherungsverträgen, die zwischen 1982 und 2013 abgeschlossen wurden, können Versicherte auf einen Widerrufsjoker zurückgreifen. Die Allianz geht von 108 Millionen betroffenen Policen in ganz Deutschland aus.

Was kann ich jetzt tun? 

Die beste Strategie um kein Geld zu verschenken, ist die Rückabwicklung durch einen professionellen Dienstleister. Sie sind die Prüfung und die juristische Rückabwicklung von Lebens- und privaten Rentenversicherungsverträgen spezialisiert, um Ihnen als Verbraucher, eine rechtssichere Alternative zur „normalen“ Kündigung bei Ihrem Versicherer zu bieten. 

Alle Lebens- und Rentenversicherungsverträge werden von einem Team bestehend aus Versicherungsfachleuten, Finanzmathematikern, Gutachtern und spezialisierten Rechtsanwälten hinsichtlich der aktuellsten Rechtsprechung überprüft. 

So sichern Sie sich deutlich höhere Ansprüche als mit vergleichbaren, marktüblichen Methoden. Zögern Sie daher nicht und lassen Sie durch einen kostenfreien Policencheck prüfen, ob Sie auch betroffen sind.
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